Unterschiede Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet im Überblick

 

 

Naturschutzgebiet (NSG)

Landschaftsschutzgebiet (LSG)

Schutzzweck

Naturschutzgebiete dienen der Erhaltung, Wiederherstellung und auch Entwicklung von Biotopen und Lebensräumen bestimmter Tiere und Pflanzen.

Landschaftsschutzgebiete unterliegen weniger strengen Auflagen als Naturschutzgebiete und sind meist größer.

Maßgebende Behörde

Landratsämter, kreisfreie Städte, dort die höhere Naturschutzbehörde

Landratsämter, kreisfreie Städte, dort die höhere Naturschutzbehörde

Was darf man?

Hier gibt es klare gesetzliche Vorgaben und Verbote, die es regional zu beachten gilt.

Es gilt den Charakter der kultivierten Landschaft, inkl. der Tier und Pflanzenwelt zu erhalten.

Was darf man nicht?

Verboten ist z.B. das Zelten, Feuer machen oder das Pflücken von Pflanzen. Auch Mountainbiken abseits der Straßen oder der beschilderten Radwege ist untersagt. Diese Regeln gelten übrigens auch für Nationalparks.

Es gilt den Charakter der Landschaft, inkl. der Tier und Pflanzenwelt zu erhalten.

Wie viel Fläche ist betroffen?

Etwa 8500 Naturschutzgebiete mit einer Landesfläche von ungefähr 7,5%  in der Bundesrepublik.

Etwa 8200 Landschaftsschutzgebiete , das entspricht circa 28,4 Prozent des Bundesgebiets

Beispiel

Allgäuer Hochalpen, Karwendel, Murnauer Moos

Tegernseer Tal, Schliersee und Umgebung

     

Einen tollen Gesamtüberblick über die verschiedenen Schutzgebietstypen findet sich unter: https://www.naturfreunde.de/das-einmaleins-der-schutzgebiete oder unter: https://www.alpenverein.de/natur-klima/nationalpark-naturpark-naturschutzgebiet-was-ist-was_aid_37478.html